Unbeliebte Themen / Info


Winradfuss soll Unken Biotop werden

Betrifft: Windrad-Demontage in Bedburg. Zum Glück waren dort keine Unkenbiotope!

Mit großem Bedauern haben wir aus der Presse erfahren, das einige Politiker, Tier- und Naturliebhaber das Projekt „ Windradfüße werden Unkenbiotop“ befürworten und für gut befinden. Aus unserer Sicht haben die Befürworter kein Hintergrundwissen, was das für die Tiere bedeutet. Sachkundige Naturschützer und Biologen sind entsetzt!

Wir wären ja auch dafür wenn die Windradfüße als Ruderalflächen oder Unkenbiotope nach dem Entsorgen/Rückbau des Windrades passieren (Bestandsschutzfläche). Solange da ein Windrad in Betrieb ist, können die Tötungs- und Vermeidungsgebote (§ 13 und 15 Abs.1BNatSchG) nach (BNatSchG §39-§44-§42) für geschützte oder sogar streng geschützte Arten nicht ausgeschlossen werden. Das Verbot die Lebensräume und Reproduktionsareale zu stören, verändern oder gar zu zerstören sind im laufenden Betrieb nicht einzuhalten. Alleine bei Wartungs- und Reparaturarbeiten/ Kontrollen usw. muss die Fläche unter den Windrädern befahren werden. Es kommt noch wie in etlichen Berichten und Dokumentationen aufgezeigt, der Fett- und Ölverlust auf der Fußfläche dazu. Ohne noch die Übergreifenden in der Landwirtschaft genutzten Spritzmittel, Gülle und Dünger aufzuzeigen. Zu erwähnen sind auch die Vibrationen und Farb- Abwaschungen vom Mast.

Das Anlocken von Prädatoren wie z.B. Greifvögel, die stark Kollisionsgefährdet sind und Fledermäuse, die dann dort jagen, ist kontraproduktiv und sogar vermeidbar.

Wie wäre die Reaktion von den Befürwortern, wenn plötzlich die Autobahnmeisterei ihre Mittelstreifen zwischen den Autobahnen als Biotope für Tiere deklariert und herrichtet.

„Der Aufschrei wäre groß“

Machen sie den Akteuren mal den Vorschlag, wenn die Windräder ausgedient haben und zurückgebaut werden, die Flächen als Biotope nachhaltig zu erhalten! Da werden sie keinen Befürworter finden.

Fazit: Das Projekt ist überzogen und widerspricht einem vernünftigen Flora - Fauna – Artenschutz.

Es ist ein Versuch von Grünwaschen und Pressearbeit zum Nachteil geschützter Arten.

Außerdem sind in den Genehmigungen für Windkraftanlagen Richtlinien zu finden, die einen für Tier- und Natur unattraktiven Windradfuß vorschreiben, um Kollisionen zu vermeiden.

Schutz Gelbauchunke:

Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften gefährden die Gelbbauchunke. Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz.


Wieder ein Schlagopfer am Windrad

Am 31.8.2024 wurde am abgebauten Windrad in Kirchtroisdorf ein Bussard gefunden. Die Monteure erkannten das Schlagopfer nicht und fuhren beim Demontieren vom Windrad mit einem Radlader über den Kadaver.


Muschelblume / Wassersalat verboten

Diese Schwimmpflanze ist weltweit in tropischen und subtropischen Süßwasser zu finden. Wissenschaftlicher Name: Pistia stratiotes. Familie: Aronstabgewächse (Araceae). Art: Wassersalat. Gattung: Pistia. Krautige, tropische Schwimmpflanze, mit 2 - 30 cm Ø. Die feinen Wurzeln hängen frei im Wasser. Mehrjährig, nicht winterhart. Die  Muschelblumen  vermehrt sich durch Ableger, die zahlreich um die Mutterpflanze entstehen.Diese beliebte Aquarienpflanze wird ab August 2024 verboten und ist dann illegal! Denn sie wird als "invasiv" eingestuft. Sie darf dann nicht mehr gehandelt, also gekauft oder verkauft werden. Ab August 2024 wird die Muschelblume aus dem Verkehr gezogen. Das Verbot ist in der  EU-Verordnung  über die „Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten“ festgeschrieben. Es beinhaltet sowohl den Handel als auch Zucht, Haltung sowie die Freisetzung in der Natur. In der Verordnung sind sowohl Tier- als auch Pflanzenarten aufgeführt, die ursprünglich nicht in der EU heimisch sind. Damit eine Art unter die Verordnung fällt, muss sie laut Verordnung „die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährden oder nachteilig beeinflussen“. Und zwar in einem Ausmaß, welches ein konzertiertes Vorgehen auf Unionsebene erfordere. Wenn man das EU-Verbot absichtlich missachtet, kann das richtig teuer werden. Eine Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro kann nach dem Bundesnaturschutzgesetz drohen.


Blaubandbärbling in der Erft und Nebengewässer

Der Blaubandbärbling  fällt seit dem 02.08.2017 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Er darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden.


Fischwilderei / Schwarzangler und Müll

Immer wieder sind Spuren von Schwarzanglern an den Gewässern um Bedburg festzustellen. Nicht nur das eine Vermüllung der Örtlichkeit stattfindet, es werden auch Büsche und Bäume am Ufer gefällt (NSG/LSG). Es wird Zeit das  Schwarzangeln  härter bestraft wird. Es sind immer noch Stimmen zu hören, die da sagen:" Nun lass die doch ihre Fischchen fangen". Das Fischwildern (Straftat) wird immer noch als Kinderkram verharmlost. Bei der Jagdwilderei ist man da nicht so sorglos, da läuft ja jemand mit einer scharfen Waffe herum! Könnte man mit der Angel schießen, wäre da auch eine andere Denkweise.


Aktuell 29.06.2024     Feuer am Randstreifen Venturikanal

Unsere Feuerwehr wurde zum Venturikanal neben den ehemaligen Klärbecken (NSG) Bedburg gerufen. Ein abgemähter Randstreifen hat Feuer gefangen. Durch das schnelle Eingreifen unserer Feuerwehr konnte ein  großflächiger Brand verhindert werden. Das trockene, liegengelassene Mähgut reagiert bei der Trockenheit wie Zunder. Nach dem Löschen waren hunderte  Weinbergschnecken  zu erkennen. Alle kamen in den Flammen um.

Warum der Brand entstand konnte nicht geklärt werden.


Windradopfer

Unsere so hochgelobte Windenergie hat ihre Schattenseiten, von denen niemand wissen will. Nicht nur die Kollisionen mit Vögel und Fledermäusen, sondern Eiswurf, Fett, Oelverluste (auch  Bioöle  beeinträchtigen die Umwelt, manchmal sogar stärker als Mineralöle).  Geräusche  (hohe Töne) und Entsorgungsprobleme sind bekannt. Wir sind keine Gegner von erneuerbaren Energien. Es sollte aber ehrlich und offen kommuniziert werden. Vorallem sollte immer das Wohl der Tiere und der Natur im Vordergrund stehen. Der Fett- und Oelverlust ist massiv. Warum erdreistet sich der Mensch diese Energiequelle im Wald, auf See und in die Natur zu stellen?  Unsere Meinung nach sollten diese Windräder da stehen wo der Mensch sie braucht. Das heißt in die Städte auf Parkplätzen, Friedhöfen, Sportplätzen, Gärten oder großen Industriegeländen und an Autobahnen. Beim Abbau  z.B. von Neodymen für unsere Windräder, sterben viele Menschen und ganze Landstriche sind vergiftet. Würden die Materialien für die Windräder in Deutschland abgebaut, wären die Windräder bei uns schon Geschichte. Wir meinen auch das Windräder Mitschuld am Insektenrückgang haben. Die Nachrichtenpheromone der Insekten werden verwirbelt und die Tiere sind orientierungslos. Außerdem kleben tausende Insekten an den Masten. Einen treffenden und hier angebrachten Bericht können sie beim Hauke Verlag nachlesen.


Angelschnur

Wenn Discounter sogenannte  Angelstartersets anbieten, finden wir Tage später Angelschnur, Angelhaken, Maisdosen und Müll an den Gewässern. Uns ist es unverständlich das jeder diese Sachen ohne Vorlage der Angelprüfung kaufen kann. Bei den Jägern wäre es unmöglich, Munition und Waffe ohne Berechtigung zu erwerben. Unsere Angelvereine haben an ihren Gewässern immer wieder die Fischwilderei und Müllprobleme. Haben sich die Tiere einmal in der Schnur verfangen, bedeutet das fast immer den Tod. Auch das Fressen oder Herunterschlucken ist tödlich. Das Angeln wird immer noch von vielen als Sportangeln oder Freizeitangeln angesehen. Das Fischen hat keinen so großen Stellenwert wie die Jägerei, obwohl das selbe Gesetz (StGB § 292, §293) für  Wilderei gilt. Das Schwarzangeln müßte härter und konsequenter bestraft und verfolgt werden.


Invasive Arten Neobiota - Neophyten - Neozone

Neozone oder Neophyten sind Tier- oder Pflanzenarten die bewusst oder unbewusst in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen. Einige der eingeschleppten Arten wie die Kartoffel, der Mais oder die Tomaten werden gefördert.  Andere Unliebsame oder Konkurrenten für einheimischer Arten werden bekämpft. Viele sind sogar meldepflichtig. Einige überleben nur ein paar Jahre und gehen z.B. wegen Kälte im Winter zugrunde. Jetzt haben wir aber das Problem mit der Klimaerwärmung und einige Arten vermehren sich Explosionsartig und verdrängen einheimische Arten. Manchmal hat gutgemeinte Pflanzen- oder Tierliebe katastrophale Folgen für unsere Natur. Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN ) können invasiven Arten  Wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Folgen für uns haben. Invasive Arten sind nicht mit Wintergästen, Durchzüglern und sogenannten Irrgästen zu verwechseln.


Schwalbendreck  -  Nester weg

Immer wieder werden Schwalbennester an Häusern illegal entfernt. Es wurden Bruten und Jungvögel dabei getötet. Auch wenn die Schwalben Hausfassaden mit Kot  beschmieren, heißt das noch lange nicht, dass man das Recht hat, die Nester zu beseitigen. Die Schwalben und die Nester sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es gibt immer eine Lösung für das Kotproblem. Einige schrauben sogenannte Kotbretter unter die Nester. Ein Hausbesitzer arbeitet sogar den Kot als Dünger ins Blumenbeet ein.


Unüberlegte Städtebauplanung

Die Beton-Lärmschutzwand zwischen Monte Mare und dem Baugebiet Sonnenfeld ist dort fehl am Platz. Die Lärmwand sollte mit Pflanzen begrünt werden. Alleine der Optik wegen, aber auch wegen der Besiedlung von Heckenbrütern, die dringend solche Grünsäume brauchen. Leider wurde da falsch geplant. Weil die Mauer auf einem aufgeschütteten Wall steht, muß sie alle paar Jahre auf Standsicherheit überprüft werden. Das heißt, alles Grün muß weichen. Hoffen wir, dass der Planer bei Schäden auch die Kosten übernimmt! Vielleicht soll ja die Betonlärmschutzwand das allgemeine Siedlungsbild darstellen?


Der Böschungswald

Vor den Tagebauen hatten wir rund um Bedburg große Waldgebiete. Nach dem Wegbaggern und Ausbeuten (Kohleabbau)  kam die sogenannte hochgejubelte Rekultivierung. Es wurde mit Neubesiedlung von Feldlerche,Grauammer,Hasen,Rebhühner,Steinschmätzer, Insekten usw. geprahlt. Aber was geschah nach der  Flurbereinigung  ?  Fast alle Blühstreifen,  Randgebüsche  und die angepriesene Artenvielfalt wurden untergepflügt oder von Windrädern geschreddert. Der ehemalige Wald wurde uns in Form von angepflanzten Kippenfüssen / Böschungen angepriesen und verkauft. Die Böschungen, Kippenfüsse mit ihren Bermen (zum Auffangen abrutschender Teile) mussten sowieso bepflanzt werden, damit keine Rutschungen und Erosionen entstehen. Wo einst unser Wald war sind jetzt große konventionelle, landwirtschaftliche Flächen, Gewerbegebiete oder Windparks. Außerdem fehlen uns die zahlreichen ehemaligen  Feldgehölze.


Fehlende Nachhaltigkeit

Immer wieder müßen wir feststellen, dass der Tagebaubetreiber eine vorbildliche Rekultivierung erarbeitet. Es werden Vorträge und Untersuchungen über die Neubesiedlung von Flora und Fauna präsentiert. Was wir aber seit Jahren bemängeln, ist die Nachhaltigkeit der Biotope. Warum werden z.B. die Zauneidechsenbiotope bei der Übergabe (Verkauf) nicht als schutzwürdig und mit Erhaltungsauflagen im Notarvertrag festgeschrieben. Es kommt uns vor wie:  "Nach mir die Sintflut".

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - Artenschutzmaßnahmen . Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung.

Durch den Kohleabbau sind z.B. viele Zauneidechsenbiotope für immer vernichtet worden. Nun gehen auch die Ausgleichsbiotope wegen mangelnder Nachhaltigkeit verloren. So geht es etlichen Pflanzen und Tierarten nach der Übernahme neuer Eigentümer der Rekultivierung.


Bauen bis in den Waldweg

Mit einer Rundmail haben wir im Juli 2023 auf die unverständliche Situation am (Wald) Tiergarten in Kaster hingewiesen. Das neue Baugebiet Ressourcensiedlung ist bis in den alten Waldweg hereingebaut worden. Der immer schon vorhandene Grünstreifen zwischen Acker und Wald wurde platt gemacht. Wir haben die Bedenken geäußert, dass, wenn Bäume umfallen oder Äste abbrechen, die Grundstücke betroffen sind. Nun war es soweit! Bäume sind Richtung Wohnbebauung  in die Grundstücke gefallen. Zum Glück wurde niemand verletzt. Uns ärgert am meisten, dass jetzt Stimmen laut werden, der Waldrand müsse zurückgeschnitten werden. Wir hoffen, dass der Bauplaner zur Rechenschaft gezogen wird!


Igel haben es schwer

Der Igel ist das Tier im Jahr 2024. Es soll auf ein Tier aufmerksam gemacht werden, das vielleicht in einigen Jahren nur noch auf Bildern zu sehen ist. Der Igel ist trotz zahlreicher  Gefahren  und Eingriffe in seinem Lebensraum (noch) nicht im Bestand gefährdet. Die Igel gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz aber zu den besonders geschützten Tieren und dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Es gibt viele  Igelfreunde  und Helfer die verletzte oder in Not geratene Igel versorgen. Sollte ein Igel  in Not sein, bitte keine Selbstversuche. Die Tiere gehören in fachliche Hände. Auf Bild 1 ist ein noch grüner Vorgarten zu sehen. Der Igel lebte fast 10 Jahre unter dem Rosenstrauch. Bild 2: Seit der 70er Zone auf der St. Rochus-Strasse in Kaster sind 2023 sechs überfahrene Igel auf der Straße gefunden worden. Beim Wechsel vom Vogelwäldchen über die Straße ins Feld oder den Hausgärten haben die Tiere keine Chance. Es wurde berichtet, dass ein weißer BMW die Straße Richtung Zentrum herunterraste und kurz nach links ausscherte, um einen Igel, der die Fahrbahn querte noch zu  erwischen . Das Tier war auf der Stelle tot. So was ist unfassbar! Das Gleiche berichtet man von Kröten, Hasen, Fasanen oder anderen Tierarten.

-  Bild klick Info:   Erftigel  -


Alte Platanenallee zerstört

Die alte Platanenallee in Bedburg am Tripskreuz ist über 100 Jahre alt. Seit dem das Baugebiet bis an die Baumwurzeln reicht, gehen etliche Bäume ein. Es werden sogar Stimmen laut, die Bäume stark zurück zuschneiden oder Sie zu entfernen. Es ist uns unverständlich, das bis in die Wurzeln gebaut wurde. Die Aussage eines Stadtplaners " Jeder Meter Bauland zählt" ist ein Armutszeugniss und zeigt das Naturschutz keine Akzeptanz erfährt und im Wege steht!

Wir setzen uns weiter für den Erhalt von Bäumen und Grünzügen im Stadtgebiet ein!

Das unglaubliche ist das die Allee unter Schutz (Baumschutz und Landschaftsschutz) steht!

Wir fordern ein Umdenken der Verantwortlichen in Bezug auf Bauen (Versiegeln) um jeden Preis.


Spritzmittel illegal entsorgt

An der L 277 kurz vor Kaiskorb wurden zwei Kanister ( je 20 Liter ) landwirtschaftliche Spritzmittel illegal am Straßenrand entsorgt. Das unglaubliche ist, dass laut Aussage eines Anwenders das Mittel unschädlich (ungiftig) sei und man es sogar trinken könne! Das vom Hersteller herausgegebene Datenblatt sieht aber Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung für unbedingt erforderlich an! Es dürfen nur geprüfte und sachkundige Anwender das Mittel einsetzen. Die Feuerwehr entsorgte die Kanister. Die Polizei ermittelt.


Wildtiere in Not !

Wiedermal wurde ein verletztes Wildtier gemeldet. Diesmal ein Graureiher in Bedburg an der Erft. Der Finder suchte Rat bei der Polizei, die aber nicht zuständig war. Dann bei der Feuerwehr, die auch nicht zuständig war. Nach langem hin und her landete er bei Benedikt Hillebrandt vom NABU Rhein-Erft-Kreis. Hillebrandt hat den verletzten Vogel geborgen. Seit etlichen Jahren fordern wir eine Wildtier-Auffangstation im Gebiet des Rhein-Erft-Kreis . Für Haustiere erhalten die Tierheime sogar eine Aufwendung. Bei Wildtieren ist immer zu hören: Dann ist das so, lassen Sie der Natur ihren Lauf! Das ist inakzeptabel, da die meisten Tiere durch Menschengemachte Situationen erst in eine Notlage geraten oder verletzt werden. Die ehrenamtlichen Tierhelfer haben hohe Futter-, Strom-, Sprit- und Tierarztkosten, die sie meist alleine stemmen müssen.

Der Graureiher unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Er zählt als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten.
Nach § 2 Bundesjagdgesetz fällt der Graureiher unter die jagdbaren Arten.
Nach der Landesjagdzeitenverordnung vom 31. März 2010 genießt der Graureiher weiterhin eine ganzjährige Schonzeit. Im Rahmen der Neu-Novellierung des Landesjagdgesetzes soll der Graureiher aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.


Unüberlegtes Baumfällen!

An der Alten Frauweilerstraße Richtung Bedburg Rath wurden Weiden gefällt. Die Weiden hätte man als Kopfweide zurückschneiden können. Diese Bäume waren bei uns in der Erftaue einst weit verbreitet. Unsere Natur und Landschaft braucht dringend solche markanten Bäume!


Illegaler Müll an der Alten Frauweilerstraße!

Wiedermal eine extreme Müllablagestelle im Stadtgebiet. Styropor, Teerpappe, Asbestplatten, Holz, Plastik und Dämmstoffe wurden einfach in die Natur gekippt. Hinweise bitte an den Naturtreff Bedburg oder an das Ordnungsamt der Stadt Bedburg. Hinweise werden Vertraulich behandelt!


ISEK spaltet Bürger und Politiker

Das sogenannte  ISEK Programm  findet bei der Umgstaltung des Bedburger Schlosspark wenig Anklang in der Bevölkerung, Der alte Schlosspark wurde massiv gerodet um ihn dann wieder Menschenfreundlich zu bepflanzen. Der Park soll Bürgerfreundlich gestalltet werden. Die Rodung der Gewässerufer und  Trittsteine ins Wasser einsetzen, damit Leute darüber laufen können, wiederspricht (verschlechterung der Gewässerökologie) der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Etliche Bürger finden das Projekt (Geldverbraten) für die Neugestalltung unangemessen! Die Schlossparktiere haben ihren Lebensraum für immer verloren. Wiedermal ist unsere innerstädtische Flora und Fauna auf der Strecke geblieben. Solche Projekte werden mit Trotz umgesetzt, nur weil es Fördergelder gibt.


Bäume fällen auf dem alten Bahndamm Kaster

Da der alte Bahndamm in Kaster als Forstfläche deklariert ist, wird zurzeit die Fläche durchforstet.  Ein Spezialbagger entfernt die kranken und verkehrsgefährdenden Bäume, Natur- und Tierschonend.  Forstbetriebe / Eigentümer dürfen auch in der sogenannten Vogelschutzzeit vom 1.März bis zum 30. September Bäume fällen.  Ärgerlich ist die Tatsache, dass Bürger jahrelang den Grünsaum als Müllabladestelle genutzt haben.


Städtisches Grün beschädigen

Achtung !  Wichtig !

Vorsicht beim dokumentieren, wenn der Verursacher noch vor Ort ist !

Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Nach dem bildlichen Festhalten der akuten Situation wurde ich von der Firma (zwei Mann) zusammengeschlagen und musste ins Krankenhaus. Besser immer zu Zweit oder Dritt solchen Situationen begegnen.

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 23.03.2021

Ordnungssatzung

Immer wieder ist zu beobachten, dass aus Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit städtisches Grün beschädigt wird. Das Überfahren der Wurzeln schädigt den Baum. Hecken werden überfahren oder durch Materialablagerungen beschädigt. Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg.


Solitärbienen

Am Vogelwäldchen in Kaster sind am Wiesenrand (Teufelschlucht) tausende  Solitärbienen  zu beobachten. Die Bienen sind aber nicht bei allen willkommen. Bürger haben bei der Stadt angerufen, ob man gegen die Bienen was unternehmen könne. Es wurde sogar die Blumenreihe am Weg, wo die Bienen ihre Erdhöhlen haben, niedergemacht. Die Blüten wurden abgerissen oder abgeknickt. Somit wollte man wahrscheinlich die Nahrungsgrundlage der Bienen vernichten. Bienen stehen unter Arten / Naturschutz.


Schwarzblauer Ölkäfer am Bedburger See

Am Bedburger See wurden etliche Ölkäfer festgestellt. Sie sind von April bis Juni aktiv.  Das Weibchen legt 3000 bis 9000 Eier in eine Erdhöhle ab. Der Käfer steht auf der roten Liste als gefährdete Art (3).  Da der  Käfer  ein starkes Gift bei Bedrohung absondert, sollte er nicht berührt werden. Auch Hunde sollten vom Käfer Abstand einhalten.


Hasen, Kaninchen und Rebhuhn haben Not

Unseren Hasen, Kaninchen und Rebhühnern sind ihre Biotope und Nahrungsgrundlagen verloren gegangen. Intensive Landwirtschaft, Strassenverkehr und Bebauungen (Flächenversiegelung) bringen unsere Hasen, Rebhühner und einst weitverbreiteten Kaninchen an den Rand der Ausrottung. Im Rhein-Erft-Kreis werden diese Arten nach der Flurbereinigung (nach der Rekultivierung) mit großer Wahrscheinlichkeit an vielen Orten verschwinden.

Nach Ansicht von Kritikern haben Flurbereinigungen auch nachteilige Auswirkungen: Verluste an Biodiversität durch Rodung von Hecken, Vernichtung von Ackerrandstreifen oder Kanalisieren von Bächen (Auwald) sowie die anschließende konventionelle Landnutzung. Hier ein Film über die Flurbereinigung!

Immer wieder fragen wir uns, was ist mit der Natur nach der Braunkohle. Uns ist es unverständlich, das die Rekultivierung mit hohen Kosten und Aufwand für Flora und Fauna erstellt wurde, und nach dem Verschwinden der Tagebaue keine Nachhaltigkeit (Bestandsschutz) erfahren hat. Es wurden Öko-Grünpunkte für angelegte (Ausgleichsflächen) Biotope, Ackerrand und Blühstreifen sowie Brachflächen vergeben. Windräder wurden damit bilanziert. Die Windräder stehen noch und die Biodiversität und Artenvielfalt verschwindet wegen fehlender Nachhaltigkeit.

Ausgleichsflächen müssen so lange erhalten bleiben wie der Eingriff in Natur und Landschaft bestehen bleibt. Wird eine Windkraftanlage mit einer Laufzeit von 25 Jahren gebaut muss dementsprechend eine Ausgleichsfläche für 25 Jahren in dem jeweiligen Naturraum angelegt und gepflegt werden. Bei dem Bau einer Straße, welche in der Regel langfristig bestehen bleibt, muss daher auch die Maßnahme auf der Ausgleichsfläche über diesen Zeitraum erhalten bleiben. Die Maßnahme wird bei Bedarf mit einem Eintrag in das Grundbuch gesichert.
Außerdem ist der Besitzer der Ausgleichsfläche dazu verpflichtet die Maßnahme zu pflegen.


Wieder eine besonders geschützte Art als Windradschlagopfer

Der Wanderfalke wird illegal geschossen, vergiftet in Fallen gefangen und Nester werden zerstört.

Seit den vielen Windparks sind etliche  Wanderfalken  durch eine Kollision mit den Windradflügeln zu tode gekommen.

Schutzstatus

National
Der Wanderfalke gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den besonders geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG Arten und ist darüber hinaus in der VSRL in Anhang I gelistet, womit er gemäß BNatSchG als streng geschützt eingestuft wird.
International
Der Wanderfalke unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Er ist im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, für ihn müssen folglich besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Er ist außerdem in Anhang II der Berner Konventionen als streng geschützte Tierart aufgeführt und in Anhang II der Bonner Konventionen, womit er als eine Art mit ungünstigen Erhaltungssituationen gilt.

Der Vogelring wurde nach der Vogeltrekstation NL und  Brandenburg (Meldestelle)  gemeldet. Demnächst berichten wir wo er herkam und wie alt er wurde.

Hier der Bericht / Info


Waldohreulenjunge unterwegs

Die jungen Waldohreulen haben ihr Nest (altes Elsternest) verlassen.

Die Jungen (4 bis 5) turnen jetzt als sogenannte Ästlinge im Gebüsch und auf Bäumen herum. Ihre Bettelrufe, ein hohes lautes Fiepen, ist etwa 3 bis 4 Wochen zu hören. Eine Eulenfamilie benötigt bis zu 50 Mäuse pro Nacht. Einige Gartenbesitzer sind vom Rufen der Jungen so genervt, dass sie die Tiere nicht nur vergrämen, sondern mit Luftdruckgewehren beschießen! Die Eule steht unter   Arten- /Naturschutz. Es ist eine Straftat die Tiere zu verletzten oder zu töten! Sollte im Garten auf dem Boden eine junge Eule gefunden werden, ist es angebracht das Tier in eine Hecke oder dichten Baum / Strauch zu setzen. Elstern, Krähen, Katzen oder Hunde würden sonst die Eulen am Boden verletzen oder töten.


Ackerrand und Blühstreifen vernichtet

Auf der Königshovener Höhe (Rekultivierung) waren Achim Schumacher und ich Ende Mai Schmetterlinge und Insekten fotografieren. Jetzt nach einer Woche wurde der ganze Randstreifen abgemäht. Alle Tiere sind getötet worden. Dabei rät die   Landwirtschaftskammer NRW , dass Ackerrand und Blühstreifen zu erhalten sind. Das ärgerliche ist, dass die Randstreifen kein Eigentum des Landwirts sind.