Naturschutzwacht NRW
Die Naturschutzwacht in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eine ehrenamtliche Organisation zum Schutz von Natur und Landschaft nach § 69 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW).
Aufgaben
- Beobachten: Die Mitglieder kontrollieren ihren Dienstbezirk und dokumentieren negative Veränderungen oder Schäden in der Natur.
- Aufklären: Sie sprechen Spaziergänger und Bürger vor Ort an, erklären die Ziele des Naturschutzes und weisen auf Regeln hin.
- Melden: Umweltverstöße (wie illegalen Müll oder Beschädigungen) melden sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde der Stadt oder des Kreises.
Organisation und Einsatz
- Bestellung: Die ehrenamtlichen Kräfte werden auf Vorschlag des Naturschutzbeirates von der jeweiligen Kommune oder dem Kreis bestellt.
- Rechtsgrundlage: Geregelt ist die Arbeit im Landesnaturschutzgesetz NRW.
- Ausbildung: Vorbereitende Fortbildungen für Interessierte bietet die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) an.
- Rahmenbedingungen: Infos zum ehrenamtlichen Naturschutz gibt es direkt beim Ministerium für Umwelt NRW.
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