Naturschutzwart NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) arbeiten die ehrenamtlichen Kräfte des praktischen Naturschutzes im Außendienst offiziell in der Naturschutzwacht

(§ 69 Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW). 

Aufgaben der Naturschutzwacht

  • Aufklärung: Informieren Bürger vor Ort über die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes.
  • Beobachtung: Nutzen Ortskenntnisse, um Veränderungen, Schäden oder illegale Müllablagerungen in der Landschaft zu dokumentieren. 
  • Vermittlung: Sprechen Verursacher bei kleineren Verstößen (wie illegalem Parken oder Müll) direkt an und melden größere Schäden an die
  •  zuständige Untere Naturschutzbehörden.

Einsatz und Organisation

  • Bestellung: Die Ehrenamtlichen werden vom Naturschutzbeirat vorgeschlagen und von der Unteren Naturschutzbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) bestellt.

 

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