Naturschutzwart NRW
In Nordrhein-Westfalen (NRW) arbeiten die ehrenamtlichen Kräfte des praktischen Naturschutzes im Außendienst offiziell in der Naturschutzwacht
(§ 69 Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW).
Aufgaben der Naturschutzwacht
- Aufklärung: Informieren Bürger vor Ort über die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes.
- Beobachtung: Nutzen Ortskenntnisse, um Veränderungen, Schäden oder illegale Müllablagerungen in der Landschaft zu dokumentieren.
- Vermittlung: Sprechen Verursacher bei kleineren Verstößen (wie illegalem Parken oder Müll) direkt an und melden größere Schäden an die
- zuständige Untere Naturschutzbehörden.
Einsatz und Organisation
- Bestellung: Die Ehrenamtlichen werden vom Naturschutzbeirat vorgeschlagen und von der Unteren Naturschutzbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) bestellt.
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